
Was kostet das plus-MINT Programm?
Möglichkeit der finanziellen Förderung in den plus-MINT Internaten Birklehof, Louisenlund, Neubeuern & Steinmühle durch Schüler-BAföG
Liebe Eltern,
wir freuen uns sehr, dass sich Ihr Kind für das plus-MINT Programm interessiert. Bevor sich Ihr Kind bewirbt – und wir wissen, dass damit viele Hoffnungen und Träume verbunden sind – informieren wir Sie auf dieser Seite über die Möglichkeit der finanziellen Förderung von Schülerinnen und Schülern in den privaten plus-MINT Internaten.
Grundsätzlich besteht die Erwartung, dass die Familie bereit ist, einen Eigenbeitrag für dieses wirklich umfassende Programm für Ihr Kind zu leisten. Hierbei gibt es einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, was als „angemessen“ für die Familie gilt. Wie bei allen sozialen Förderprogrammen sind staatliche Mittel immer davon abhängig, wie leistungsfähig der Einzelne ist. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass Sie für die Teilnahme Ihres Kindes am plus-MINT Programm tatsächlich keinen Eigenbeitrag aufbringen müssen, Sie einen „angemessenen“ Teil dieser Kosten übernehmen müssen oder Sie – bei sehr hoher finanzieller Leistungsfähigkeit – den gesamten Betrag selbst finanzieren.
Wichtig: Es gibt im Internet keine zuverlässigen Prognoserechner für den Eigenbeitrag beim Schüler-BAföG, weil das Verfahren sehr komplex ist. Eine rechtssichere Auskunft kann nur das zuständige BAföG-Amt liefern!
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Ab Eintritt in die Jahrgangsstufe 10 können plus-MINT Schülerinnen und Schüler der o.g. Internate einen Antrag auf finanzielle Förderung für die Teilnahme am plus-MINT Programm bei ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellen (Schüler-BAföG). Das plus-MINT Internat Sankt Afra wird vom eigenen Bundesland getragen und ist nicht förderfähig im Sinne des BAföG.
Die Berechnungsgrundlage von Schüler-BAföG unterscheidet sich von der des Studenten-BAföG, so dass ein abgelehnter Studenten-BAföG-Antrag eines älteren Geschwisters nicht bedeutet, dass das plus-MINT Talent auch kein Schüler-BAföG erhält. Zudem ist Schüler-BAföG im Förderbetrag nicht gedeckelt auf die studentischen BAföG-Höchstsätze.
Schüler-BAföG wird grundsätzlich als Zuschuss gezahlt (kein Darlehen) und Auszahlungen werden auch nicht auf spätere BAföG-Anträge zur Finanzierung eines Studiums angerechnet. Es muss also nicht zurückgezahlt werden!
Das Amt für Ausbildungsförderung berechnet für Eltern einen angemessenen Eigenbeitrag. Dies ist der Betrag, den Sie als Eltern zur Finanzierung des plus-MINT Programms selbst bezahlen müssen. Dieser Eigenbeitrag ist unabhängig vom Rechnungsbetrag des plus-MINT Internates, d. h. für Sie als Eltern ist der Eigenbeitrag für jedes plus-MINT Internat gleich hoch, so dass Ihr Kind und Sie das Wunschinternat ausschließlich nach inhaltlichen Gesichtspunkten auswählen können.
Die plus-MINT Internate werden mit dem plus-MINT Programm im Ausbildungsstättenverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes geführt. Sie sind förderfähig im Sinne der HärteV des Schüler-BAföG. Das bedeutet, dass auch die Kosten der Internatsunterbringung gefördert werden.
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Die Höhe des Eigenbeitrags hängt von mehreren Faktoren ab. Die Wesentlichen sind:
Nettoeinkommen Vater und Mutter (eine gleichmäßige Einkommensverteilung ist für Schüler-BAföG besser als ein Alleinverdiener)
Wird das Einkommen erzielt als Selbständiger (besser), Angestellter (Regelfall) oder Beamter (schlechter)
Anzahl der Kinder mit Kindergeldbezug im Haushalt
Anzahl der Kinder mit Kindergeldbezug in eigenem Hausstand (z. B. Studium)
außergewöhnliche Belastungen (z. B. erhöhte Krankheitskosten)
Vermögen des Kindes
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Als Einkommen der Eltern gilt vereinfacht die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartners ist nicht zulässig. Auf die genaue Rechtsprechung wird hier verwiesen.
Für Geschwister, die auch zur Schule gehen, studieren oder eine Ausbildung machen, gibt es Freibeträge (ein Freibetrag für ein Geschwister (also zwei Kinder in der Familie), zwei Freibeträge für 2 Geschwister (also dann drei Kinder in der Familie)).
Verpflichtungen aus Krediten, hohe Mietkosten oder ein hoher Lebensstandard reduzieren den Eigenanteil beim Schüler-BAföG nicht. Hier erwartet der Gesetzgeber dann eine entsprechende Prioritätensetzung innerhalb der Familie. Es gibt aber für Lebens- und Wohnkosten der Eltern Freibeträge, die in die Berechnung der Schüler-BAföG-Höhe einfließen.
Eigenes Einkommen des Kindes, z.B. durch einen Minijob, wirkt sich nur auf das Schüler-BAföG aus, sofern dauerhaft mehr als 450 Euro im Monat verdient werden.
Besitzt das Kind eigenes Vermögen, z.B. ein Sparkonto, wirkt es sich nur dann auf die BAföG-Höhe aus, wenn es den Wert von zur Zeit 8.200,- EUR übersteigt.
Die Erfahrung zeigt, je früher Sie sich mit dem für Sie zuständigen BAföG-Amt in Verbindung setzen, um so besser. Weitere Auskünfte über das BAföG finden Sie im Internet unter https://www.bafög.de.
Beispielberechnungen*
Fall 1 | Fall 2 | Fall 3 | Fall 4 | Fall 5 | |
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Jahreseinkommen 1 | 102.739 € | 73.000 € | 85.420 € | 97.509 € | 55.000 € |
Status | angestellt | angestellt | angestellt | angestellt | angestellt |
Jahreseinkommen 2 | 731 € | 35.480 € | 17.907 € | 425 € | 11.200 € |
Status | angestellt | angestellt | selbstständig | selbstständig | angestellt |
Steuern Gem. Bescheid | 19.132 € | 17.800 € | 18.084 € | 18.189 € | 9.950 € |
Familienstand | verheiratet | verheiratet | verheiratet | verheiratet | getrennt |
Anzahl Kinder | 1 | 2 | 2 | 1 | 1 |
Kinder auswärts | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Höhe mtl. Eigenanteil | 1.670 € | 1.145 € | 1.100 € | 750 € | 430 € |
*nicht rechtsverbindlich